LEV: Offener Brief zur Laufzeit bayerischer Gymnasien

Der Landesausschuss der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern hat in seiner Sitzung am 19.11.2016 die derzeitigen Pläne des Kultusministeriums zur Reorganisation der gymnasialen Bildungslaufzeit entschieden abgelehnt. Ganz entschieden aber tritt die LEV für die Qualität gymnasialer Bildung ein.

Original Wortlaut des Briefes vom 29.11.2016:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,
sehr geehrter Herr Kultusminister Dr. Spaenle,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Landesausschuss der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern hat in seiner Sitzung am 19. 11. 2016 die derzeitigen Pläne des Kultusministeriums zur Reorganisation der gymnasialen Bildungslaufzeit entschieden abgelehnt: Danach soll das Gymnasium in Bayern weiterhin als G 8 konzipiert bleiben. Dennoch soll jedes Gymnasium vor Ort die Entscheidung für acht oder neun Jahre Lernzeit treffen. Ihr Plan sieht für Gymnasien mit verlängerter Lernzeit eine unveränderte Jahrgangsstufe 5 und eine unveränderte Oberstufe vor.
Mit dieser Idee lassen Sie die Schulen allein und verpassen die Chance, gymnasiale Bildung in Bayern sinnvoll und strukturiert weiterzuentwickeln.
Die LEV hat sich wegen der gegensätzlichen Stimmung in der Elternschaft wohlweislich bei einer Entscheidung zwischen G 8 und G 9 zurückgehalten. Ganz entschieden aber tritt die LEV für die Qualität gymnasialer Bildung ein.

Deshalb fordert die LEV:

  • Nehmen Sie Ihre Verpflichtung wahr, gymnasiale Bildung so zu gestalten, dass sie zur Universitätsreife führt und den stets wachsenden Ansprüchen an Bildung, z.B. bei der Digitalisierung, gerecht wird.
  • Sorgen Sie für eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen – bezogen auf personelle und materielle Ressourcen. Dies gilt insbesondere für die dringend gebotene Aufstockung der Lehrerreserven und den weiteren Ausbau der individuellen Förderung.
  • Entscheiden Sie verbindlich, wie die gymnasiale Bildung in Bayern gestaltet sein soll, und schaffen Sie die Voraussetzungen, dieses Ziel in der dafür vorgesehenen Zeit zu erreichen.
  • Abweichungen von der Regelschulzeit dürfen keine Kollektiventscheidungen der Schule vor Ort sein, sondern sollten eine Entscheidung der Eltern für das eigene Kind bleiben. Ebenso muss für die Eltern der Mittelstufe-Plus-Modellschulen eine tragfähige Übergangslösung schon zum kommenden Schuljahr gefunden werden.
  • Stellen Sie für diese Ziele ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung. Akzeptieren Sie, dass das Bildungsangebot bayerischer Schulen zur Daseinsvorsorge gehört und deshalb eine Pflicht des Staates ist.

Susanne Arndt
Vorsitzende der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e.V. (LEV)