Übersicht über die Aufgaben und Beteiligungen des Elternbeirates zu Beginn eines Schuljahres

Aufgaben eines Elternbeirats zu Schuljahresbeginn

Übersicht über die Aufgaben und Beteiligungen eines Elternbeirats zu Beginn eines neuen Schuljahres

1. Ersatz des Zwischenzeugnisses durch einen Notenbogen
In den Jahrgangsstufen 5 bis 8 kann einheitlich das Zwischenzeugnis durch mindestens zwei schriftliche Informationen über das Notenbild ersetzt werden. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Elternbeirat vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres (§ 71 Abs. 2 GSO 2007).

2. Abweichen von der Stundentafel und Unterrichtszeit
Die Unterrichtszeit wird durch den Schulleiter im Benehmen mit dem Schulforum und dem Aufgabenträger für die Schülerbeförderung gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 GSO 2007 festgesetzt.
Von der in der GSO vorgesehenen Stundentafel kann der Schulleiter in Abstimmung mit der Lehrerkonferenz und dem Elternbeirat gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 abwei-chen. Bitte achten Sie darauf, dass entsprechend im Elternbeirat hierüber Beschluss gefasst wird.

3. Prüfungsfreie Zeiten
Die Lehrerkonferenz kann prüfungsfreie Zeiten festlegen. Das Schulforum ist zu hören (§ 53 Abs. 2 Satz 1 GSO 2007).

4. Leistungserhebungen
Die Lehrerkonferenz muss grundsätzlich zur Leistungsmessung gemäß § 53 ff. GSO 2007 beschließen. Sie hat zum einen die Zahl der Schulaufgaben festzulegen und kann das Ersetzen einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung (§ 54 Abs. 1 GSO 2007) beschließen.
Des Weiteren kann eine Schulaufgabe durch kleine Leistungsnachweise ersetzt werden und in den Fächern, in denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, die Zahl der Extemporalien festgesetzt werden. Beim Ersatz einer Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise hat der Schulleiter das Schulforum zu beteiligen (§ 54 Abs. 2 Satz 2 GSO 2007). Die von der Lehrerkonferenz festgesetzten Regelungen gelten für alle Klassen einer Jahrgangsstufe.
Der Elternbeirat sollte in Abstimmung mit dem Schulleiter die Leistungserhebungen im Rahmen der neuen GSO begleiten.

5. Beaufsichtigung der Schüler
Die Grundsätze, nach denen Schülerinnen und Schülern das Verlassen des Schulgeländes während der unterrichtsfreien Zeit gestattet werden kann, ist vom Schulleiter mit dem Schulforum abzustimmen (§ 38 Satz 4 GSO 2007).

6. Abstimmung des Fahrtenprogramms
Nach § 20 Abs. 5 ist die Zustimmung des Elternbeirats vor Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches erforderlich.

7. Wahl von Klassenelternsprechern
Nach § 22 GSO 2007 hat der Elternbeirat über das Verfahren der Wahl, die Amtszeit und die Aufgaben von Klassenelternsprechern zu entscheiden. Sollten Änderungen beabsichtigt sein, empfiehlt sich dies in der ersten Sitzung zu tätigen. Gleichzeitig ist die Wahlversammlung vorzubereiten. Als zweckmäßig hat sich der erste Elternabend im Schuljahr erwiesen.

8. Wahl des Elternbeirats
Sofern im Schuljahr die Wahl des Elternbeirats ansteht, ist § 21 in Verbindung mit der Wahlordnung zu beachten. Den Ort, Zeit und Verfahren der Wahl legt der Elternbei-rat im Einvernehmen mit dem Schulleiter fest. Das Wahlverfahren regelt der Elternbeirat im Einvernehmen mit der Schulleitung. In einer Wahlordnung, die den allgemeinen demokratischen Grundsätzen entspricht (§ 21 GSO 2007), ist dies festzulegen. Hierfür wird die Landes-Eltern-Vereinigung ein Muster zur Verfügung stellen.

9. Bestellung der Elternbeiratsvertreter im Schulforum gemäß § 23 Abs. 3 GSO 2007
Für die zwei weiteren Vertreter neben dem Vorsitzenden des Elternbeirats hat der El-ternbeirat Sorge zu tragen. Es empfiehlt sich, eine umfassende Vertretungsregelung zu treffen, da nur so eine kontinuierliche Besetzung der Schulforumssitzungen ge-währleistet werden kann.

10. Information der Elternschaft
Es empfiehlt sich zum Schuljahresbeginn – entweder in einem Elternrundbrief und/oder im Rahmen einer Elternversammlung – Kontakt mit den Eltern des Gymna-siums aufzunehmen. Gleichzeitig bietet sich an, rechtzeitig vor der Weihnachtszeit einen Spendenaufruf/Spenden¬brief an die Eltern zu senden. Die Vorarbeiten könnten sinnvollerweise bereits nach der Sommerpause anlaufen. Für Elternversammlungen hat sich bewährt, bestimmte Themenschwerpunkte zu setzen. Die Schulleitung und die Lehrkräfte werden über die Unterrichtsinhalte die Eltern unterrichten.
Darüber hinaus sollen zum Schuljahresbeginn die übersichtlich gestalteten Lehrplaninformationen vorliegen, die den Eltern zugänglich gemacht werden sollen.

11. Sitzungskalender
Es empfiehlt sich zum Schuljahresbeginn einen festen Sitzungskalender für die schu-lischen Gremien (Elternbeirat, Schulforum, Klassenelternsprecher) zu vereinbaren.

12. Transparenz und Offenheit
Treffen Sie im Elternbeirat grundsätzliche Entscheidungen über die Wahrnehmung von Aufgaben und die Information aus den internen Sitzungen. Wenn Sie für bestimmte Aufgabenbereiche konkrete Ansprechpartner und Verantwortliche benennen, teilen Sie dies der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und den Eltern in geeigneter Weise mit. Selbstverständlich ist die Bekanntgabe der Namen der Funktionsträger im Elternbeirat und bei den Klassenelternsprechern, da damit die Eltern jederzeit Kontakt aufnehmen können.

© LEV 2007

GSO 2007 – Schulordnung für Gymnasien – Gymnasialschulordnung
zum 1. August 2007 in Kraft getreten