Resolution des Bundeselternrats: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Fachtagung der Ausschüsse „Förderschule“, „Real- und Hauptschule“ und „Gymnasium“ 20.-22.09.2019

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Die UN-Kinderrechtskonvention trat nach der Ratifizierung für die Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 in Kraft. Seit 2005 arbeitet Deutschland mittels eines Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Land.

Dennoch ist es auch 27 Jahre nach der Ratifizierung nicht gelungen, alle 54 in der UN-KRK festgelegten Kinderrechte in das Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken, geschweige denn, sie zu realisieren.

Diese Kinderrechte sind in Verbindung mit ökologischen Rechten zu verstehen, die sich ableiten aus der Agenda 2030* in Verbindung mit der UN-KRK Art. 6 „Das Recht jeden Kindes auf Leben“, Art. 24 „Das Recht jeden Kindes auf das höchstmögliche Maß an Gesundheit“ und Art. 27 „Das Recht jeden Kindes auf angemessene Lebensbedingungen“, wofür aktuell viele Kinder und Jugendliche weltweit auf die Straße gehen (Fridays for Future).

Der Bundeselternrat sieht die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention insbesondere im Bildungssystem als einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag an und fordert daher:

  • vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern, die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen;
  • die Menschenrechtsbildung nicht nur an Schulen, sondern zum Beispiel auch in Kinder- und Jugendeinrichtungen zu stärken;
  • die Umsetzung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit durch die entsprechende finanzielle Ausstattung der Schulen, um die Wahrung der Kinderrechte für alle Kinder, unabhängig von deren sozialem Status, zu gewährleisten;
  • die Erarbeitung und Etablierung eines pädagogisch-ethischen Kodex, der eine wesentliche Grundlage für die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte sein muss;
  • die allgemeine Mitsprache von Schüler/-innen an allen sie betreffenden schulischen Belangen, insbesondere aber auch die Beteiligung an regelhaften Gesprächen zwischen Elternhaus und Schule;
  • die Schaffung von Transparenz spätestens ab Beginn der frühkindlichen Bildung, welche Rechte die Kinder/Jugendlichen und welche Pflichten die Erwachsenen haben;
  • grundsätzlich eine offene, respektvolle und wertschätzende Haltung gegenüber dem Anliegen eines jeden Kindes bei der Umsetzung der Kinderrechte einzunehmen;
  • die Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen für Schüler/-innen, Sorgeberechtigte und pädagogisches Personal.

Die Würde des Menschen ist unantastbar – das gilt selbstverständlich auch für unsere Kinder und Jugendlichen, die individuelle Bedürfnisse haben.

Die Resolution wurde am 22.09.2019 in Potsdam im Rahmen der 2. Fachtagung von den Delegierten des Bundeselternrats verabschiedet.

*        http://www.bmz.de/de/themen/2030_agenda/index.html

 

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