Neueste Information zur Corona-Krise

Liebe Mitglieder der LEV,

die Situation an den bayerischen Schulen hat sich in den letzten Tagen nahezu stündlich verändert. Daher hat die bayerische Staatsregierung entschieden, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen ab Montag, den 16. März bis einschließlich der Osterferien einzustellen.

Derzeit werden an den Schulen Vorbereitungen getroffen, um über die Online-Lernplattform mebis oder andere digitale Angebote Arbeitsmaterialien auszutauschen und Unterrichtsinhalte aufzubereiten – Hierzu darf auf das kultusministerielle Schreiben (KMS) vom 12.03.2020, AZ I.4-BS1356.5/158/7 zum Einsatz digitaler Medien verwiesen werden (siehe unten).

Alle Verbände (bpv/Direktorenver./Landesschülerrat und LEV) haben schon gestern in einer Presseerklärung (siehe LEV-Homepage) einen runden Tisch gefordert, um die Sicherstellung des Abiturs 2020 zu fairen Bedingungen zu gewährleisten.

Es wird sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil bei Abschlussprüfungen und beim Übertritt entsteht. Es werden derzeit Sonderregelungen entwickelt. Die Schulen werden durch Schreiben der jeweiligen Schulabteilungen informiert. Informationen werden auch auf der Homepage des Staatsministeriums eingestellt werden. Eine Kommunikation der Eltern erfolgt über die jeweilige Schule.

Auch haben wir eine finanzielle Hilfe bei den anfallenden Stornierungskosten für Schülerfahrten/Skilager etc. beim Ministerium eingefordert. Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit Regelungen zur schulischen Situation – insbesondere der Abiturientinnen und Abiturienten – Vorrang hat.

Es ist beabsichtigt als Nothilfe Aufwendungen für Stornokosten für nicht angetretene Schulfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen zu erstatten, die aus Gründen des Gemeinwohls zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. Die näheren Festlegungen erfolgen mit gesondertem Schreiben, sobald der Bayerische Landtag den beabsichtigten Billigkeitsleistungen zugestimmt hat.

Betreuung der Stufen 1 – 6:

Die Einrichtung der Betreuungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundschulstufe von Förderschulen und der Jahrgangstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung). Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Für dringende Fragen von Eltern und Lehrkräften hat das Kultusministerium eine Hotline eingerichtet, die werktags von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr und am Sonntag von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt ist: Coronavirus-Telefon-Hotline des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: 089/2186-2971

Wir werden zu auf dem Laufenden halten, alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Seite des KM unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6901/unterricht-an-bayerischen-schulen-wird-eingestellt.html#notfallbetreuung