LEV PM 3-2020 Schule und Corona: Wie geht es weiter?

Bislang gibt es noch keine konkrete Aussage, ob es zum geplanten Schulstart am 11. Mai kommt und wie dieser aussehen wird.

Am Donnerstag den 30. April 2020 gab die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in einem Interview bekannt, sie erwarte für die kommenden 12 bis 18 Monate einen Wechsel aus Präsenz- und Onlineunterricht, da erst nach der Entwicklung eines Impfstoffes wieder „Normalität“ an die Schulen zurückkehren könnte.

Schulschließungen werden zur traurigen Normalität werden, wenn die Politik wie bisher weiterhin konsequent handelt.

Auch in Bayern ist es jetzt dringend notwendig, nicht nur einen Plan zu erarbeiten, wann und wie welche Jahrgangsstufen Präsenzunterricht erhalten sollen – gegebenenfalls auch im Schichtbetrieb, sondern vor allem müssen die Rahmenbedingungen für ein Homeschooling über einen längeren Zeitraum festgelegt werden:

Hier muss das Kultusministerium endlich technische und administrative Vorgaben machen, wie der Online Unterricht abgehalten werden soll. Dazu gehört eine Liste der unter Datenschutzbedingungen zulässigen Teaching-Lösungen genauso wie klare Vorgaben, vom wem etwaige Lizenzkosten übernommen werden sollen oder auch wie oft in der Woche echter Online Unterricht mit Präsenzpflicht etc. gewährleistet werden muss.

Des Weiteren muss geregelt werden, wie die Schule Schüler, die am regulären Präsenzunterricht nicht teilnehmen können, z.B. Risikogruppenschüler, unterstützen soll.

Die Politik muss dringend Vorgaben erarbeiten, wie Bildungsgerechtigkeit und Bildungsteilhabe in dieser schweren Zeit umgesetzt werden kann: Jeder Schüler einer weiterführenden Schule braucht einen geregelten Zugang zum Internet und ein Endgerät, das er zu Hause nutzen kann! Eltern sollen und dürfen nicht weiterhin als Ersatzlehrer handeln müssen!

Zudem ist es wichtig schnell und unbürokratisch eine Reihe von Detailfragen zu klären, welche Eltern und Schüler umtreibt, wie z.B.

  • wie wird gewährleistet, dass im Halbjahr 11/2 die notwendigen Punkte für die Abiturzulassung erbracht werden,
  • welche Reglung gibt es für den Abschluss der 10. Klasse am Gymnasium für all jene Schüler, die auf die FOS wechseln wollen und
  • wie wird die Regelschulzeit angepasst, damit kein Schüler die Regelschulzeit überschreitet, wenn er auf Probe vorrückt und dann doch beschließt zurückzutreten.

Bei allem notwendigem organisatorischen Klärungsbedarf darf man eines nicht vergessen: Die Pandemie mit allen Auswirkungen fordert unseren Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern, Lehrern und den Schulen Unendliches ab. Die Jugendlichen, für die der Kontakt mit Gleichaltrigen mindestens genauso wichtig ist wie die Familie, dürfen nicht mehr zusammenkommen und müssen, auch wenn sie wieder in die Schule gehen dürfen, nach wie vor Abstand halten – keiner weiß, was das auf Dauer für Folgen haben wird.

Bitte halten Sie sich auf der LEV-Seite über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden:
https://lev-gym-bayern.de/

Für weitere Fragen stehen Ihnen die LEV-Vorsitzende Susanne Arndt unter 0172 8322178 sowie die LEV-Geschäftsführerin Annette Batora unter 089 989382 zur Verfügung.