Erwartungen der Eltern an die Staatlichen Schulberatungsstellen

Erwartungen der Eltern an die Schulberatungsstellen

 

„Ist jede Beratung eine gute Beratung? Qualität der Staatlichen Schulberatung in Bayern“

 

Vortrag des LEV-Vorsitzenden Thomas Lillig auf der gemeinsamen Arbeitstagung der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) und des Bayerischen Landesverbands Schulberatung (BLS) vom 15. bis 16. Mai 2009 in Wildbad Kreuth

A. Ausgangslage



 Vielgliedriges Schulsystem

Bayern besitzt traditionell ein vielgliedriges Schulsystem, das seit dem Zweiten Weltkrieg im Wesentlichen unverändert geblieben ist und sich in seinen Grundzügen immer noch bewährt. Wenn ein Kind an der richtigen Schulart angekommen ist, leistet das vielgliedrige Schulsystem die bestmögliche, das heißt, an den Begabungen und Fähigkeiten des Kindes ausgerichtete, Förderung. Auf der anderen Seite fehlt dem vielgliedrigen System die Übersichtlichkeit für den Bürger und Nutzer, das sind Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern. Die Folge ist ein erhöhter Informationsbedarf, der durch immer neue und Anlass bezogene Broschüren, Informationsveranstaltungen und Beratungsservice befriedigt werden muss. Dabei genügt es nicht Broschüren oder Faltblätter zu veröffentlichen, denn Eltern und Schüler haben ein Anrecht auf begründetes Abwägen von Anforderungen. Dies hat durch ein deutliches Gegenüberstellen von Vor- und Nachteilen für die Kinder zu erfolgen. Andere Gesichtspunkte wie die Klassenstärken, der Erhalt von Schularten und die Sicherung von Schul-standorten haben außen vor zu bleiben. Eltern wollen eine unvoreingenommene und offene Beratung, der wir im Sinne unserer Kinder vertrauen können, die auch frei von sachfremden Erwägungen ist. Es geht um nicht weniger als um die Chancen und Möglichkeiten unserer Kinder; sie sind unsere Zukunft.



Der Beratungsauftrag an Schule und Lehrkräfte für Eltern und Schüler wird durch das Gesetz geregelt. Im BayEUG heißt es dazu:



„Art. 78 Schulberatung 

(1)1 Jede Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und ihnen bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Anlagen und Fähigkeiten des Einzelnen zu helfen. 

2 Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bestellt.

(2) Die Aufgaben, die über den Bereich einer Schule hinausgehen, werden von staatlichen Schulberatungsstellen wahrgenommen.

(3) Das zuständige Staatsministerium erlässt Richtlinien für die Schulberatung und regelt deren Zusammenarbeit mit der Berufsberatung und anderen Beratungsdiensten.“



Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29.10.2001 regelt die weiteren Einzelheiten, die für den alltäglichen Vollzug vor Ort ausschlaggebend sind.



Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und die Schulberatung im Gesetz als Institution an prominenter Stelle verankert. Leider ist dies der einzige Teil im Schulwesen, der einen dienstleistungsorientierten Ansatz verdeutlicht. Dieser Auftrag der Schulberatung verhilft Eltern zu unvoreingenommenen Gesprächen, die bei aller Offenheit keine negativen Konsequenzen für die Kinder haben (dürfen), in denen Eltern gestärkt werden in ihrem eigenen Erziehungsauftrag in Schule und Elternhaus. Die Bekanntmachung des Kultusministeriums präzisiert den gesetzgeberischen Auftrag, ist keine Rechtsverordnung der Staatsregierung. Diese Regelungstechnik hat den Nachteil, dass hinter einer Bekanntmachung wenig demokratische Legitimation steckt, dafür aber eine starke Steuerungsabsicht der Kultusverwaltung. Eine kultusministerielle Bekanntmachung trägt die Unterschrift des Amtschefs, eine Verordnung hat der Ministerpräsident oder der zuständige Staatsminister zu verantworten.



Der Schulberatung würde jedoch eine demokratische Legitimation gut tun, da sie für die Bürgerinnen und Bürger da ist und nicht eine Untergliederung für das System Schule sein kann.



 Zweistufigkeit: Beratungsfachkräfte vor Ort und Schulberatungsstellen

Schulberatung vollzieht sich auf zwei Ebenen und nach einem grundsätzlichen Organisationsprinzip, was den Personaleinsatz anbelangt:



Auf der Ebene vor Ort ist an jeder Schule eine Beratungslehrkraft vorgesehen, die ihre Beratungsaufgabe nebenher wahrnimmt. Der Beratungslehrer bleibt in der Regel in erster Linie Lehrer und ist in seiner zweiten Rolle Berater, was sich auch im jeweils zugeteilten Stundenmaß für diese beiden Aufgaben ausdrückt. Dieses niederschwellige Angebot ist aufgabenbedingt mit einer angemessenen Stundenausstattung zu versehen. Eltern können sich mit einer einstündigen Sprechstunde am Vormittag keinesfalls zufrieden geben.



Auf der überörtlichen Ebene sind neun rechtlich unselbstständige, nach Regierungsbezirken oder Landkreisen in ihrer örtlichen Zuständigkeit abgegrenzte staatliche Schulberatungsstellen eingerichtet, die an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien angegliedert sind. Dort arbeiten Lehrkräfte aller Schularten schulartübergreifend. Diese sind Berater im Hauptamt und Lehrkraft im Nebenamt. Auch hier sind lange Wartezeiten nicht angebracht.



Schwachpunkte

Ein Schwachpunkt im System der bestehenden Beratung an unseren Schulen ist die schwer vermittelbare und damit fehlende Abgrenzung zwischen dem Beratungslehrer und dem Schulpsychologen. Von einem psychologischen Dienst erwarten Eltern weniger Beratung, eher Therapie mit den Mitteln der Psychologie. Dieser therapeutische Ansatz wird von der Schulpsychologie weder angeboten noch geleistet; das Angebot ist über weite Strecken lediglich vage diagnostisch, meist stark verwaltungstechnisch orientiert (z.B. als Anerkennungsinstanz bereits festgestellter Behinderung wie Legasthenie) und verweist ansonsten auf niedergelassene Psychologen für die Therapie. Dem Psychologen werden noch persönlichere Dinge anvertraut als dem Berater. Dem Psychologen, auch wenn er quasi „nur“ Schulpsychologe von der Ausbildung her ist, wird bei seiner Tätigkeit das Patienten-/Therapeutenprivileg zuer-kannt. Das sichert die Therapiefreiheit ab und dient der Verschwiegenheitsverpflichtung gerade der Schule gegenüber.





B. Anspruch



 Kompetent und qualifiziert

Die Eltern, die sicherlich die Hauptnutzer von Schulberatung sind, erwarten eine umfassende und fachlich qualifizierte Beratung. Diese muss aktuelle Entwicklungen umfassen und das Schicksal des Kindes in seiner ganzen persönlichen, soziokulturellen und vor allem aber schulischen Situation umfassen.



 Keine Weiterleitung an andere

Kompetente Schulberatung bedeutet einen Ansprechpartner zu haben, der sich zuständig erklärt und auch zuständig fühlt. Falls bei den Ratsuchenden ein „Buchbinder-Wanninger-Eindruck“ entsteht, also von einem sich nicht zuständig Fühlenden zum Nächsten geschickt zu werden, verfehlt die Beratung ihr grundlegendes Anliegen; bei Bedarf muss auch die Weiterführung an einen anderen Spezialisten verantwortlich begleitet werden, wie das bei einer Überweisung von einem Allgemeinmediziner zu einem Facharzt auch geschieht. In der Beratung sollte das Ziel verfolgt werden, keine Frage offen zu lassen.



 Gleiche Augenhöhe

Grundlage eines gelungenen Beratungsgespräches ist die Gesprächsebene, auf der miteinander kommuniziert wird. Gesprächsführungstechniken gehören daher zwingend zu den Methoden, um auch in schwierigen, mitunter auch konfliktträchtigen Situationen weiterzukommen. Eltern wollen ernst genommen und verstanden werden.

Dies erfordert von den Beratungsfachkräften, dass sie die Rolle des Lehrers zurückdrängen und Verständnis für die Problemlage der Familien entwickeln.



 Vertrauen

Ohne gegenseitiges Grundvertrauen in das Gegenüber kann gute Beratung nur schwer gelingen. Dazu gehört auf der Elternseite die Bereitschaft, Anliegen der Schule zu erkennen und zu akzeptieren. Auf der Seite der Beratung sollte die Einsicht vorhanden sein, dass Eltern für ihre Kinder einen bestmöglichen Bildungserfolg suchen. Die Grundgegebenheiten auf dem Weg dorthin sind unterschiedlich. Für Eltern sind Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der Beratungsfachkräfte unverzichtbar und sehr wichtig. Offene Gespräche im Sinne der Kinder sind nur unter diesen Bedingungen möglich, damit können Eltern auch „Privatheiten“ zum besseren Verständnis äußern.



C. Erwartungen der Eltern



 Zugang leicht und ohne Nachteile

o Niedrigschwellig

Mit diesem Begriff wird der leichte Zugang zur Beratung umschrieben. Bera-tung sollte einladend auf Eltern wirken. Dazu gehört eine angenehme Gesprächsatmosphäre in einem ruhigen Zimmer mit bequemen Sitzgelegenheiten. Störungsfreiheit auf beiden Seiten sollte gewährleistet sein.

Wenn, wie es leider allzu oft anzutreffen ist, der Eindruck entsteht, dass der Berater keine Zeit hat, von anderen Aufgaben gefordert wird, das Gespräch in räumlich ungünstigen Umständen, z.B. in einem für allerlei andere Aufgaben genutzten Raum wie Sanitätsraum etc. stattfinden soll oder in aller Schulöffentlichkeit auf einer Wartebank vor dem Lehrerzimmer, wird das Ganze eine vergebliche, sprich überflüssige Veranstaltung.

o Barrierefrei

Hierunter wird in erster Linie der behindertengerechte Zugang zur Beratung verstanden. Das geht an mit dem Internetauftritt, der Schriftgröße und den Kommunikationsmethoden. Selbstverständlich sollte der physikalische Zugang auch behindertengerecht sein und die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Sprachdolmetscher oder Gebärdendolmetscher auf Kosten der Beratungsstelle auch kurzfristig in Anspruch nehmen zu können.

o Aufsuchend

Die Schulberatung sollte ihr Angebot nicht nur vorhalten, sondern es auch offensiv anbieten. Flyer mit den notwendigen Ansprechpartnern gehören an jede Schule. Sie sollten in der Sprechstunde oder am Elternsprechtag verteilt werden. Der Beratungslehrer sollte Angebote entwerfen und den Eltern zugänglich machen sowie verstärkt auch bei eher untypischen Anlässen wie Elternstammtischen, Klassenelternversammlungen etc. auftreten. Aufsuchende Beratung bedeutet in letzter Konsequenz auch den Hausbesuch ins Auge zu fassen, wenn man Eltern nicht mehr anders erreichen kann.



 Kontaktaufnahme

o Rücksichtnahme auf die Zeiten der Eltern – Berufstätigkeit und Kinderbetreuung

Schulberatung ist für die Eltern da. Deshalb sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, auf die Zeiten der Eltern Rücksicht zu nehmen. Regelmäßige Abendsprechstunden müssen angeboten werden.

o Medienvielfalt

Schriftlicher Kontakt durch Briefe und Mail gehören inzwischen zu den Standardkommunikationsmitteln im Leben. Es sollte aber auch eine Antwort auf gleichem Wege erfolgen, damit Beratung nicht offen bleibt.

Das Angebot, mündlichen Kontakt durch Telefon aufzunehmen, kommt allen Beteiligten entgegen und wird einer Beratungssituation über die Entfernung gut gerecht.

Schulberatung hat auch ein Gesicht. – Das persönliche Gespräch ist die beste, aber auch aufwändigste Form der Beratung. Die Ebene vor Ort, also an der Schule, sollte hierfür zuvorderst zur Verfügung stehen.



 Lösungsorientierung

o Klare Empfehlung, Abwägung und Begründung von Vor- und Nachteilen

Am Ende der Beratung sollte eine eindeutige Empfehlung stehen, die den Eltern die Möglichkeiten auf dem weiteren Bildungsweg ihres Kindes aufzeigt und zu verantwortlichen Entscheidungen führen kann.

o Öffnung und Wegweisung zu anderen Fachdiensten; z.B. Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Erziehungsberatungsstellen, Sozialleistungsträgern etc.

Keine Beratung kann alle aufgeworfenen Fragestellungen klären. Deshalb sollte der Kontakt zu anderen Fachleute verantwortlich vermittelt werden.

o Vermittlung zur Schule vor Ort

Zu einer effizienten Beratung gehört auch die namentliche Benennung der Ansprechpartner an den Schulen oder in den Schulaufsichtsbehörden. Idealerweise kann der Berater auch den Kontakt an die andere Schule herstellen, wenn ein Schulwechsel ins Auge gefasst werden muss.

o Ergebniskontrolle – Rückmeldung

Die Rückmeldung sollte von Seiten der betroffenen Schulen, aber auch der Eltern erfolgen. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang ein kleiner Feedback Fragebogen, der durch die Eltern auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden kann.



 Perspektiven von Schulberatung

o Effektive Schulberatung ist ein Eckstein für den Erfolg eines vielgliedrigen Schulsystems.

o Staatliche Schulberatung ist schulartübergreifend und schulartverbindend tätig.

o Schulberatung hat im Grunde die Funktion einer Ombudsstelle, bei der man, ohne Nachteile für sich und sein Kind zu befürchten, vorsprechen kann. Dieser Aspekt muss wesentlich gestärkt werden.

o Schulberatung ist als Gesprächspartner hochwillkommen, wenn man mit seinen Fragen in der Schule nicht weiterkommt.

o Schulberatung ist eine seismographische Institution, in welchem Zustand sich das vielgliedrige Schulsystem befindet. Auf Grund der angesprochenen Themen sollte eine periodische Berichtsmöglichkeit gegenüber der Staatsregierung, dem Landtag und der Öffentlichkeit etabliert werden.





Thomas Lillig © LEV 2009

 

Erwartungen an die Schulberatungsstelle (PDF-Dokument)

Mehr zum Thema bei der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS)